Entscheidungskompetenz bei Einforstungsrechten bleibt bei Argrarbehörde
ÖVP-Abgeordneter konnte komplizierte Zersplitterung bei Verfahren verhindern
Mit Verfassungsmehrheit hat der Nationalrat wichtige Kompetenz-bereinigungen zwischen Bund und Ländern beschlossen, die Anfang 2020 in Kraft treten sollen. Für den Salzburger Nationalrat Franz Eßl war es jedoch bereits im Vorfeld wichtig, eine komplizierte Zersplitterung bei juristischen Verfahren von Einforstungsrechten zu verhindern.
„Da die Regelung bei den Einforstungsrechten künftig Ländersache sind, drohte eine Verschiebung der Entscheidungskompetenz auf Zivilgerichte. Das wollte ich unbedingt verhindern“, berichtet Eßl von sehr konstruktiven Gesprächen mit Justiz- und Landwirtschaftsministerium. „Es ist gelungen, eine Regelung zu finden, damit die Zuständigkeit für Einforstungs-betriebe bei der Agrarbehörde bleibt“, verweist Eßl auf rund 11.000 Salzburger Liegenschaften mit Einforstungsrechten, die davon betroffen sind.
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